Cynx Cynical World
Beiträge getaggt mit JMStv
JMStV – WTF? und die Konsequenzen
30. Nov
Der JMStV (Jugendmedienschutz-Staatvertrag) ist so eine Abkürzung, die schwer über die Zunge und Tastatur geht. Jemand, der sich nicht mit Netzpolitik befasst, wird ihn wahrscheinlich auch eher für unwichtig halten oder – nur aus dem Namen gedeutet – als gut und richtig bewerten. “Es geht doch um den Schutz von Kindern und das ist gut!”
Das stimmt auch, eigentlich…
Denn man darf berechtigte Zweifel haben, ob ein Schutz, der durch Abschotten gewährleistet wird, die richte Wahl ist: Wie der JMStV Kindern schaden wird
Was aber schon relativ klar ist: Abmahn-Anwälte werden einen neuen Spielplatz haben, auf dem man reichlich Gewinne machen kann und jeder der eine Seite im Netz hat, ist ein potenzielles Opfer. Ein Schutz dagegen gibt es nicht, da noch niemand so genau weiß, was eigentlich wirklich passieren soll und wie der Vertrag umgesetzt wird.
YuccaTreePost versucht den Sachverhalt etwas näher zu erklären: JMStV: Bundesländer beschließen juristisches Minenfeld für Blogger, wobei nicht nur Blogs betroffen sein werden.
Ich weiß auch noch nicht, wie ich meine Seiten im Jahr 2011 weiter betreiben werde, ob und wie ich eine Altersauszeichnung an meine Seiten klebe. Nicht wenige Blogs haben bereits ihre Pforten geschlossen und das mit Recht, u.a. Isotopp
Diese Warnmeldung wird aber bestimmt nicht fehlen:
Die Sendezeit im Internet
10. Jun
Wer das Internet als reines Werkzeug sieht, wird sich bei diesem Titel denken “Häh? Wie soll das denn gehen?”, der geneigte Nerd würde eher WTF (What the Fuck) ausrufen… und seine schlimmste Ahnungen langsam Wahrheit werden sehen.
Es geht um den Jugendmedienschutzstaatsvertrag kurz: JMStv. Der hat die richtige und wichtige Aufgabe Kinder vor Inhalten zu schützen. Dies soll auch im Internet gelten. Ebenfalls eine gute Idee. Da wir aber von einer Kaste von Internetausdruckern (aka Politiker) regiert werden, fällt ihnen nichts besseres ein, als die die guten alten Regeln vom Fernsehen auf das Internet anzuwenden. Was bei A funktioniert muss doch auch bei B funktioneren. Klingt völlig irre, wird aber jetzt schon so gemacht. Wer in der ARD Mediathek den letzten Tatort schauen will, kann dies erst nach einer bestimmten Uhrzeit tun. Wer gerade in der falschen Zeitzone lebt hat Pech gehabt. Diese Regel wäre schon fast so skuril niedlich, dass man sie lassen könnte wenn sie nur für ARD, ZDF und ähnliche gelten würden.
Aber auch ich bin mit meinem kleinen Blog in der Pflicht, denn ich soll:
Sie können “technische oder sonstige Mittel” einsetzen, die die “Wahrnehmung des Angebots durch Kinder oder Jugendliche” der betroffenen Altersstufe “unmöglich macht oder wesentlich erschwert”.
Oder:
Alternativ können die Anbieter sich auch an Sendezeitbeschränkungen halten. Sie sollen die entsprechenden Inhalte nur zu einer Zeit online anbieten, in “Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe üblicherweise die Angebote nicht wahrnehmen”. Gemeint sind damit wohl die Nachtstunden der mitteleuropäischen Sommerzeit.
Ein Verstoß wird natürlich mit einer Strafe belegt, ich sehe die Abmahn-Haie schon ihre Serienbriefe vorbereiten.
Selbst wenn ich einen der obigen Punkte mache, brauche ich immer noch jemanden, der mir sagt: “Das ist deine Altersfreigabe”. Der Arbeitskreis Zensur hat dazu einen Test gemacht. Laien (= Besucher der AK Zensur Seite) sollen eine vorgestellte Seite auf ihre Jugendfreigrabe hin einschätzen. Am nächsten Tag wurde dann das Ergebnis von Profis vorgestellt. Das Ergebnis kann man sich unter dem Link oben anschauen, aber man kann es sich eigentlich auch schon denken. Am besten ist: Man macht alle Seiten ab 18 Jahre.
Die kleine Horrorgeschichte ist aber noch nicht zu Ende, wie man im letzten Abschnitt des Artikels auf SpOn lesen kann.



