Quelle: Iphone

Die Vertreter der Presse schwingen gerne große Worte über Leistungsschutzrechte und wenn es nach ihnen ginge, möchte man am liebsten jeden Halbsatz und jedes Wort einzeln mit einem Zoll belegen. Das Zitatrecht ist ihnen schon lange ein Dorn im Auge und da klagt man auch gerne mal was das Zeug hält.

Anders sieht es natürlich aus, wenn man selber betroffen ist. Da sehen die Verlage das mit diesen Rechten gar nicht so eng, die beliebte “Quelle: Internet” wird gerne und ausgiebig genutzt. Die Wikipedia ist eine tolle Quelle für Artikel und man muss sie nicht mal nennen. Aber was macht man, wenn man keine Bildrechte hat? Die HNA hat da in ihrer Printausgabe eine völlig neue Möglichkeit gefunden:
Man macht einen sehr pixeligen Screenshot von einem Youtube-Video und schon hat man ein Foto für den Artikel – in diesem Fall von Frau Lierhaus und ihrer Rückkehr ins Fernsehen. Sieht man mal davon ab, dass “Quelle: Youtube” ebenso gut ist wie “Quelle: Papier” ist, gibt es noch ein weiteres spannendes Detail. Das geknippste Youtube-Video ist zu 99.9% ein unerlaubter Mitschnitt einer Sendung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens (lässt sich leider nicht prüfen, da … genau: keine Quelle), aber solche Aufnahmen aus dem Winkel und mit dieser Beleuchtung macht niemand privat von Promis und stellt sie dann auf Youtube.

Was lernen wir: Das Wort “Rechte” kommt für Verleger und Verlage vom dem Wort “Bereichern”. Denn wie man diese Rechte auslegt, hängt davon ab, wie man Geld bekommt oder sparen kann.

Kleines Update: Zur Zeit läuft der G8 Gipfel und darin wurde vom Bertelsmann Chef gefordert:

Zu diesem zählt Ostrowski laut seiner Stellungnahme den Respekt vor dem geistigen Eigentum, den Schutz der Pressefreiheit und ein ausbalanciertes Datenschutzregime.

Großartiges Timing!