Cynx Cynical World
Die Sendezeit im Internet
Wer das Internet als reines Werkzeug sieht, wird sich bei diesem Titel denken “Häh? Wie soll das denn gehen?”, der geneigte Nerd würde eher WTF (What the Fuck) ausrufen… und seine schlimmste Ahnungen langsam Wahrheit werden sehen.
Es geht um den Jugendmedienschutzstaatsvertrag kurz: JMStv. Der hat die richtige und wichtige Aufgabe Kinder vor Inhalten zu schützen. Dies soll auch im Internet gelten. Ebenfalls eine gute Idee. Da wir aber von einer Kaste von Internetausdruckern (aka Politiker) regiert werden, fällt ihnen nichts besseres ein, als die die guten alten Regeln vom Fernsehen auf das Internet anzuwenden. Was bei A funktioniert muss doch auch bei B funktioneren. Klingt völlig irre, wird aber jetzt schon so gemacht. Wer in der ARD Mediathek den letzten Tatort schauen will, kann dies erst nach einer bestimmten Uhrzeit tun. Wer gerade in der falschen Zeitzone lebt hat Pech gehabt. Diese Regel wäre schon fast so skuril niedlich, dass man sie lassen könnte wenn sie nur für ARD, ZDF und ähnliche gelten würden.
Aber auch ich bin mit meinem kleinen Blog in der Pflicht, denn ich soll:
Sie können “technische oder sonstige Mittel” einsetzen, die die “Wahrnehmung des Angebots durch Kinder oder Jugendliche” der betroffenen Altersstufe “unmöglich macht oder wesentlich erschwert”.
Oder:
Alternativ können die Anbieter sich auch an Sendezeitbeschränkungen halten. Sie sollen die entsprechenden Inhalte nur zu einer Zeit online anbieten, in “Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe üblicherweise die Angebote nicht wahrnehmen”. Gemeint sind damit wohl die Nachtstunden der mitteleuropäischen Sommerzeit.
Ein Verstoß wird natürlich mit einer Strafe belegt, ich sehe die Abmahn-Haie schon ihre Serienbriefe vorbereiten.
Selbst wenn ich einen der obigen Punkte mache, brauche ich immer noch jemanden, der mir sagt: “Das ist deine Altersfreigabe”. Der Arbeitskreis Zensur hat dazu einen Test gemacht. Laien (= Besucher der AK Zensur Seite) sollen eine vorgestellte Seite auf ihre Jugendfreigrabe hin einschätzen. Am nächsten Tag wurde dann das Ergebnis von Profis vorgestellt. Das Ergebnis kann man sich unter dem Link oben anschauen, aber man kann es sich eigentlich auch schon denken. Am besten ist: Man macht alle Seiten ab 18 Jahre.
Die kleine Horrorgeschichte ist aber noch nicht zu Ende, wie man im letzten Abschnitt des Artikels auf SpOn lesen kann.
In die gleiche Kerbe:
| Artikel drucken | Dieser Beitrag wurde von Cynx am 10. Juni 2010 um 16:27 veröffentlicht und unter Denken abgelegt. Du kannst allen Antworten zu diesem Beitrag durch RSS 2.0 folgen. Du kannst eine Antwort schreiben oder einen Trackback von deiner eigenen Seite hinterlassen. |





vor 1 Jahr
So wie es aussieht soll die Publizierung “erziehungsbeeinträchtigender Inhalte” “nur” eine Ordnungswidrigkeit sein, keine Straftat. Ist aber trotzdem ein Unding und ich sehe ebenfalls, dass hier Abmahnungen zuhauf drohen, mit welchen Begründungen auch immer.
Ich hoffe, dass es im Web wie schon beim Zensurgesetz auch diesmal ab sofort auf die Ministerpräsidenten (ich zitiere) “nur noch Scheiße regnet”!
Es ist nicht zu fassen…
vor 1 Jahr
Wahnwitzig…
Muss man nicht mehr viel zu sagen. Nur eine kleine inhaltliche Anmerkung: Auch ARD und ZDF setzen Geolocators ein, so dass es mit den Zeitzonen nur bedingt stimmt. Tatort und Co, kann man nur mit “dt. IP” ansehen. Volle Kanne und Co, hingegen ist meist ohne Geolocators…Aber alles was sich auch nur ansatzweise vermarkten lässt, wird natürlich gesperrt…