Ich bin gestern öfters gefragt worden: Das ELENA-Verfahren macht doch nicht mehr als die Daten auf der Lohnsteuer-Karte zu übertragen, das kann doch nicht schlimm sein.

Gespeichert und übertragen werden u.a.:

# Anzahl von Fehlzeiten
# Beginn und Ende von Fehlzeiten
# Art der einzelnen Fehlzeiten
# Grund von Arbeitszeitänderungen
# Arbeitsstunden – aufgeschlüsselt in Arbeitsstunden jeder einzelnen Kalenderwoche des Monats
# Urlaubsanspruch und tatsächlich genommene Urlaubstage
# Urlaubsentgelt
# Kündigungsgründe
# Art der Zustellung der Kündigung
# Auskunft über bereits erfolgte Abmahnungen im Vorfeld von Kündigungen
# Schilderung von „vertragswidrigen Verhalten“ des Angestellten/Arbeiters
# Gründe für eine fristgebunden erfolgte Kündigung

Damit ist zum Beispiel auch gut die Teilnahme an Streiks nachvollziehbar.

Da gäbe es jetzt aber noch ein Gesetz mit dem man nachschauen könnte, was der Staat denn wirklich über einen weiß: “Jedem Teilnehmer ist auf Verlangen mitzuteilen, welche Daten über ihn gespeichert sind (§ 103 Abs. 4 SGB IV).”

Leider hebelt der Gesetzgeber sein eigenes Gesetz direkt wieder aus:
“Eine Auskunft ist vor 2012 aber nicht realisierbar, da der Abruf durch die abrufenden Stellen erst ab 2012 möglich ist.”

Wie das Lawblog schon richtig anmerkt: So einen Satz müsste man mal als private Firma in die Geschäftsbedingungen schreiben…

Darum ganz schnell aktiv werden und sich hier mit 55 Cent an der Verfassungsbeschwerde beteiligen!

Siehe auch SpOn: Datenschützer starten Angriff auf riesigen Sozialdaten-Speicher

In die gleiche Kerbe:

  1. Warum sollten sie?
  2. Eine Subkultur kommt ans Licht
  3. Die Frage nach dem Warum