Wir haben das Jahr 2009 und es gibt immer noch solche Aussagen:

“Aufgrund der netzartigen Struktur des WORLD WIDE WEB ist jeder einzelne Link im Sinne der conditio-sine-qua-non-Formel kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte, auch wenn diese erst über eine Kette von Links anderer Anbieter erreichbar sind”

Aus dem Beschluss des LG Karlsruhe zur Haus-Durchsuchung von jemanden, der auf ein Blog verlinkt hat, dass auf Wikileaks verlinkt hat, die wiederum…

Über das Verhältnis “Länge der Kette” zur Strafbarkeit wird leider keine Aussage gemacht. De Facto bedeutet dies aber: Jeder! der eine Webseite pflegt und einen Link hat, macht sich strafbar oder: Links sind strafbar.

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